Änderungen der Corona-Regeln für den Sport in der Übersicht
Aktuelle Nutzung der RTV-Sportanlage:
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport erlaubt – jeweils maximal für fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Hier gelten die gleichen Regelungen für Kinder und Paare wie bei privaten Treffen. Möglich ist jetzt auch kontaktarmer Sport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern, die nicht älter als 14 Jahre sind.
Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen (außer WC), Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist jedoch verboten.
(Stand: 8. März 2021)
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie hier:
Aktuelle Zahlen für den Landkreis Rastatt:
https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20rastatt/
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: