Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Übungsleiter,
nun wurde für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die komplette Verordnung findet ihr hier:
Was bedeutet dies für den Sport und speziell für unser Vereinstraining?
- Sport darf grundsätzlich nur noch alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchgeführt werden. Mannschaftssport ist untersagt.
- Sämtliche Sporthallen sind für den Vereinssport geschlossen.
- Schwimmstätten sind ebenfalls geschlossen.
- Unser Vereinssport wird daher bis zum 30.11. komplett stillgelegt.
- Auch wenn Rehasport laut Verordnung offiziell erlaubt ist, setzen wir diesen ebenso aus. Wir berufen uns hier auf die ausdrückliche Empfehlung des Badischen Behindertensportverbandes.
- Auf weitläufigen Sportanlagen, wie im RTV-Stadion, ist das Training für Individualsportler oder mit maximal 2 Personen zulässig. Es muss sichergestellt werden, dass sich die einzelnen Nutzer nicht begegnen. Die Umkleidekabinen und Duschen sind grundsätzlich geöffnet, dürfen aber auch nur von max. 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
- Das Vereinsrestaurant ist bis 30.11. geschlossen.
Über Neuerungen werden wir weiterhin regelmäßig über die Vereinshomepage informieren.
Wir wünschen euch alles Gute, vor allem aber Gesundheit!
Euer Rastatter TV